Artenschutz für Lindt-Goldhasen verweigert
Die in Goldpapier verpackten Schokoladenhasen von Lindt & Sprüngli verfügen nicht über ausreichend Markenmerkmale, sagt der EuGH. Lindt hält den Hasen für eine Marketing-Ikone.
Die Gold-Schokoladehasen des Schweizer Herstellers Lindt & Sprüngli müssen weiterhin ohne speziellen Markenschutz durch die europäischen Wettbewerbslandschaft hoppeln.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine Entscheidung der EU-Markenschutzbehörde OHIM, wonach der Edelschokolade-Produzent seine Hasen nicht als spezielle Marke registrieren lassen kann.
Die in Goldpapier verpackten Hasen verfügen nach Ansicht der Behörde nicht über genügend spezielle Merkmale, die einen Schutz vor ähnlich aussehenden Produkten rechtfertigen würden.
Lindt & Sprüngli betrachtet den Goldhasen ebenso wie einen im vergangenen Jahr für das Weihnachtsgeschäft konzipierten Goldbären als einen ihrer Marketing-Ikonen.
Lindt & Sprüngli hatte seinen Goldhasen mit dem typischen roten Band und Glöckchen im Jahr 2000 schon als Marke schützen lassen und mehrere erfolglose Gerichtsverfahren gegen den deutschen Konkurrenten Riegelein angestrengt. Seit 2004 bemühten sich die Schweizer auch um europäischen Markenschutz für das Schokoladentier.
In Österreich hatten die Schweizer vor einem Jahr mit einer ähnlichen Klage Erfolg. Das Handelsgericht Wien untersagte einer österreichischen Firma wegen Verwechslungsgefahr Produktion und Vertrieb eines Goldhasen.